nach Herzeingriffen,
Stantimplantation,
Herztransplantation,
Stentimplantationen,
Herzmuskelentzündungen,
TAVI-Proceduren.
Wahlärztin
Als Wahlärztin kann ich nicht direkt mit der jeweiligen Krankenversicherung abrechnen. Wir können aber sehr wohl die Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung online einreichen und ein Teil des Geldes wird Ihnen wieder rückerstattet. Ab 1.7.2024 wird die Wahlarzthonorarrechnung nach der Bezahlung von uns online an die Krankenversicherung weitergeleitet und Sie brauchen sich zukünftig um die Rückerstattung nicht selbst bemühen.