nach Herzeingriffen,
Stantimplantation,
Herztransplantation,
Stentimplantationen,
Herzmuskelentzündungen,
TAVI-Proceduren.

Wahlärztin
Als Wahlärztin, kann ich nicht direkt mit der jeweiligen Krankenversicherung abrechnen. Sie können aber sehr wohl die Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung einreichen und ein Teil des Betrages wird Ihnen rückvergütet. Genaue Informationen erhalten sie bei Ihrer Krankenversicherung.